Seit 1.2.2010 ist das neue Gendiagnostikgesetz in Kraft. Dieses Gesetz hat
weitreichende Auswirkungen auf die ärztliche Tätigkeit, da ab diesem
Zeitpunkt für jede genetische Diagnostik eine schriftliche
Einverständniserklärung und das Angebot einer genetischen
Beratung verpflichtend sind.
Genetische Diagnostik beginnt hier bereits mit der Bestimmung z.B. der Faktor
V Leiden Mutation oder der Anlage für eine erbliche Hämochromatose.
Handelt es sich um eine Diagnostik aus dem Bereich der Pränataldiagnostik,
wobei hier ausdrücklich auch Verfahren wie die Nackenfaltenmessung oder
die Bestimmung biochemischer Parameter zur Risikoabschätzung für eine
fetale Chromosomenaberration inkludiert sind, ist die Beratung verpflichtend.
Innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist kann diese Beratung auch
durch den fachlich kompetenten Fachkollegen erfolgen, ab dann wird eine
fachhumangenetische Ausbildung oder genetische Zusatzausbildung zwingend
erforderlich sein.
Für prädiktive Diagnosen, also Untersuchungen an Patienten, die noch
gar nicht an der betreffenden genetischen Erkrankung erkrankt sind, ist eine
fachhumangenetische Beratung von Anfang an gefordert.
Eine Untersuchung von Kindern auf spät manifestierende Erkrankungen,
für die keine Vorsorgemaßnahmen möglich sind, ist ebenso wie die
prädiktive Pränataldiagnostik nicht mehr zulässig.
Selbstverständlich stehen wir von der Praxis für Humangenetik in Homburg Ihnen in
allen Fragen der genetischen Beratung zur Verfügung.
Wir haben daher eine neue
Einverständniserklärung entworfen,
die allen Anforderungen des neuen Gesetzes gerecht wird.
Wir möchten Sie insbesondere auf die Zustimmung zur Aufbewahrung von Blut
oder DNA hinweisen, da wir sonst nach erfolgter Untersuchung Restmaterial
sofort vernichten müssen und so z.B. die Nachforderung von weiteren
Untersuchungen nicht mehr möglich sein wird.
Eine Untersuchung ohne Patienteneinwilligung ist nicht mehr statthaft.
Die Einverständniserklärung
kann ebenso wie der Auftragsschein
auch von unserer Homepage heruntergeladen werden.