Genetische Beratung: Gendiagnostikgesetz

Humangenetik Saar Gendiagnostikgesetz Seit 1.2.2010 ist das neue Gendiagnostikgesetz in Kraft. Dieses Gesetz hat weitreichende Auswirkungen auf die ärztliche Tätigkeit, da ab diesem Zeitpunkt für jede genetische Diagnostik eine schriftliche Einverständniserklärung und das Angebot einer genetischen Beratung verpflichtend sind.

Genetische Diagnostik beginnt hier bereits mit der Bestimmung z.B. der Faktor V Leiden Mutation oder der Anlage für eine erbliche Hämochromatose.
Handelt es sich um eine Diagnostik aus dem Bereich der Pränataldiagnostik, wobei hier ausdrücklich auch Verfahren wie die Nackenfaltenmessung oder die Bestimmung biochemischer Parameter zur Risikoabschätzung für eine fetale Chromosomenaberration inkludiert sind, ist die Beratung verpflichtend.

Innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist kann diese Beratung auch durch den fachlich kompetenten Fachkollegen erfolgen, ab dann wird eine fachhumangenetische Ausbildung oder genetische Zusatzausbildung zwingend erforderlich sein.

Für prädiktive Diagnosen, also Untersuchungen an Patienten, die noch gar nicht an der betreffenden genetischen Erkrankung erkrankt sind, ist eine fachhumangenetische Beratung von Anfang an gefordert.

Eine Untersuchung von Kindern auf spät manifestierende Erkrankungen, für die keine Vorsorgemaßnahmen möglich sind, ist ebenso wie die prädiktive Pränataldiagnostik nicht mehr zulässig.

Selbstverständlich stehen wir von der Praxis für Humangenetik in Homburg Ihnen in allen Fragen der genetischen Beratung zur Verfügung.

Wir haben daher eine neue Einverständniserklärung entworfen, die allen Anforderungen des neuen Gesetzes gerecht wird.

Wir möchten Sie insbesondere auf die Zustimmung zur Aufbewahrung von Blut oder DNA hinweisen, da wir sonst nach erfolgter Untersuchung Restmaterial sofort vernichten müssen und so z.B. die Nachforderung von weiteren Untersuchungen nicht mehr möglich sein wird.

Eine Untersuchung ohne Patienteneinwilligung ist nicht mehr statthaft.

Die Einverständniserklärung kann ebenso wie der Auftragsschein auch von unserer Homepage heruntergeladen werden.